Individuelle Gesundheitsleistungen

 

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IgEL-Formular

Das Formular wird gerade überarbeitet und steht Ihnen in Kürze wieder zur Verfügung.

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind nach der Definition der KBV
und der ärztlichen Berufsverbände Leistungen:

IGeL- Leistungen umfassen:

Voraussetzung:

die Leistungen müssen vom Patienten ausdrücklich gewünscht werden!
Beispiel:
eine jährliche PSA-Bestimmung auf ausdrücklichem Wunsch des Patienten zur eigenen Beruhigung ohne dass eine klinische Indikation (Tastbefund negativ) gegeben ist.

Folgende Bedingungen müssen bei einer privatärztlichen Liquidation erfüllt sein:


Der Patient kann die Aufteilung der ärztlichen Behandlung in einen privatärztlichen und einen vertragsärztlichen Leistungsanteil verlangen. Voraussetzung ist jedoch, daß die privatärztlich gewünschte Leistung eine selbständige Leistung ist und als solche auch selbständig geltend gemacht werden kann. Die Forderung einer privaten Zuzahlung des Patienten zusätzlich zur Kassenabrechnung nach dem EBM ist jedoch vertragswidrig. "Der Vertragsarzt darf für vertragsärztliche Leistungen mit Ausnahme der Zuzahlung bei Massagen, Bädern und Krankengymnastik, die als Bestandteil der ärztlichen Leistung erbracht werden, von Versicherten keine Zuzahlung fordern" Auch das Verlangen von Zuzahlungen aufgrund eines bereits erschöpften Praxis-Budgets sind nicht zulässig.
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